Seit Februar 2025 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Schulung in Künstlicher Intelligenz (KI) – zur Erreichung der sogenannten KI-Kompetenz („Literacy“). Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind nun verpflichtet, alle Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, umfassend weiterzubilden.
Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der bedeutendsten Technologien unserer Zeit und hat tiefgreifenden Einfluss auf Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Um den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen zu gewährleisten, hat die KI-Verordnung (AI Act) festgelegt, dass Unternehmen und Organisationen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeitenden über die notwendige KI-Kompetenz verfügen.
Warum ist KI-Kompetenz essenziell? KI bietet zahlreiche Chancen, von der Automatisierung von Abläufen bis zur Verbesserung von Entscheidungsprozessen. Gleichzeitig bestehen Risiken wie fehlerhafte Algorithmen, Verzerrungen (Bias), Datenschutzprobleme und ethische Herausforderungen. Um diese Risiken zu minimieren und die Potenziale der Technologie voll auszuschöpfen, ist eine gezielte Schulung notwendig. Dies ist insbesondere bei hochriskanten KI-Systemen von Bedeutung, bei denen Fehler gravierende wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen haben können.
Inhalte der KI-Schulungen Die Schulungen umfassen sowohl technische als auch rechtliche und ethische Aspekte. Zu den relevanten Themen gehören:
Gesetzliche Verpflichtung zur Schulung: Gemäß Artikel 4 des AI Act gilt die Schulungspflicht für alle Organisationen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder nutzen. Ihre Mitarbeiter verwenden Chatgpt? Übersetzen mit Deepl ? Haben Microsoft Copilot im Rahmen ihrer Unternehmenslizenz im Einsatz? Dann fallen Sie unter diese Verpflichtung. Unternehmen müssen daher Schulungsmaßnahmen implementieren, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und ihre Mitarbeitenden für den verantwortungsvollen Umgang mit KI zu rüsten.
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Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen wollen, schauen Sie einmal auf die Homepage der zuständigen Marktaufsichtsbehörde (https://ki.rtr.at) oder kontaktieren sie uns unter office@median.red