Drittland Datentransfer

12. März 2022

Der Landesbeauftragte für Datenschutz aus Baden-Württemberg hat in seiner Orientierungshilfe schon Stellung bezogen. Auch wenn man nicht überall die gleiche Meinung haben muss (zB. bei der Interpretation von Art 49 DSGVO und dem Erwägungsgrund 111) ist es eine gute Entscheidungshilfe.

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